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Interessante Informationen
Mindestlohn von 12,00€/Stunde ab 01.11.2022 auch für ausländische Arbeitnehmer verbindlich!
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB X1) aktuell
Pflegegrad | Pflegegeldbeitrag |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 316,00€ |
Pflegegrad 3 | 545,00€ |
Pflegegrad 4 | 728,00€ |
Pflegegrad 5 | 901,00€ |
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld:
Pflegegeld erhalten Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder von 24 Stunden Haushaltshilfen / Betreuerinnen die bei ausländischen Agenturen beschäftigt sind, betreut werden.
Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.
Es besteht auch die Möglichkeit, Sachleistungen (z.B. ambulanter Pflegedienst) und Pflegegeld zu kombinieren.
Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung.