Ablauf

In wenigen Schritten zu Ihrer Betreuung/Haushaltshilfe.

  • In einem persönlichen Gespräch werden der konkrete Bedarf und die Anforderungen an das personal festgestellt und wir informieren Sie über die bestehenden Möglichkeiten. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei. Sie beauftragen uns mit der Suche einer geeigneten Haushaltshilfe/Pflegekraft und schließen einen entsprechenden Vermittlungsvertrag ab.
  • Wir kontaktieren unsere Kooperationspartner, suchen anhand Ihrer Angaben entsprechendes Personal und schlagen Ihnen passende Betreuungskräfte vor. Mit jedem Personalvorschlag erhalten Sie einen Personalbogen mit Lichtbild, Alter, Sprachkenntnissen und Erfahrung der Bewerberin sowie die genauen Kosten. Es wird darauf geachtet, dass die Haushaltshilfe/Pflegekraft, Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld über Telefon oder Skype direkt mit der Bewerberin zu sprechen! Sie haben somit die Gelegenheit, sich persönlich von den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen zu überzeugen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.
  • Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Pflegekräfte, nennen den gewünschten Anreisetermin und unterschreiben den Dienstleistungsvertrag.
  • Wir organisieren die Anreise der Haushaltshilfe /Betreuerin zu Ihrem Wunschtermin und erledigen für Sie sämtliche Formatlitäten. Die Betreuerin beginnt mit ihrer Tätigkeit bei Ihnen.

Selbstverständlich bleiben wir während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner und sorgen für einen reibungslosen Ablauf, Ersatzkraft im Falle von Krankheit / Ausfall, Urlaubsvertretung usw.

Rechtliche Grundlagen für die 24 Stunden Betreuung

Die rechtlichle Grundlage für die Entsendung von osteuropäischen Arbeitskräften ist die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit ist es möglich, dass osteuropäische Dienstleistungsunternehmen, ganz legal, Aufträge in Deutschland annehmen und ausführen können.

Es bestehen 2 Möglichkeiten zur Sozialversicherung:

  1. Das Pflegepersonal ist im Herkunftsland bei der Agentur sozialversicherungspflichtig beschäftig, die ausländische Agentur ist der ARbeitgeber und trägt alle gesetzmäßigen Abgaben (Steuern, Versicherungen, Sozialabgaben). Es entsteht ein Beschäftigungsverhältnis der deutschen Familie direkt mit der ausländischen Agentur. Jede Pflegekraft kommt mit dem Formular A1 (früher E 101) was ihre legale Anstellung im Herkunftsland bestätigt und die Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  2. Die Betreuungskräfte sind über das deutsche Sozialversicherungssystem versichert. In diesem fall benötigt man kein A1 Formular. Die Betreuungskräfte verfügen über eine deutsche Kranken- und Rentenversicherung, wie all die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer in Deutschland und bekommen dementsprechend eine deutsche Krankenversicherungskarte.

Seit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn auch für Arbeitskräfte die über ausländische Firmen in Deutschland Dienstleistungen erbringen, verbindlich. Natürlich wird der gesetztliche Mindestlohn, auch bei der Entlohnung unserer Betreuungskräfte berücksichtigt!

Häufige Fragen

Wir möchten, dass Sie bestmöglich informiert sind und stellen Ihnen schon im Vorfeld die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen.

Ist diese Dienstleistung legal?

Ja, Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit dürfen Dienstleistungsunternehmen aus osteuropäischen EU-Ländern Aufträge in Deutschland annehmen und ausführen. Alle von uns vermittelten Arbeitskräfte sind in Ihrem Herkunftsland sozialversichert beschäftigt und erhalten den Sozialversicherungsschein A1, der die Ordnungsgemäße Anmeldung bescheinigt. Alternativ sind die Arbeitskräfte in Deutschland sozialversichert.

Wie gut sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?

Die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte reichen von einfachen bis zu sehr guten Sprachkenntnissen und werden von der Agentur in einem halbstündigen Interview überprüft. Wir vermitteln, aufgrund des Fragebogens, eine Pflegekraft, die über die von Ihnen gewünschten Sprachkenntnissen verfügt.

Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld über Telefon oder Skype, direkt mit der Bewerberin zu sprechen! Sie haben somit die Gelegenheit, sich persönlich von den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen zu überzeugen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.

Handelt es sich wirklich um eine 24 Stunden Betreuung?

Ihre Haushaltshilfe / Betreuerin wohnt in Ihrem Haushalt und ist für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen. Natürlich kann niemand 24 Stunden arbeiten, auch Ihre Betreuerin braucht Ruhezeiten und Freizeit. Dies wird im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften mit Ihnen vereinbart.

Welche Anforderungen an die Unterkunft der Pflegekraft werden gestellt?

Die Haushaltshilfe / Pflegekraft wohnt in der Regel im Haushalt der zu betreuenden Person/en. Es wird ein separates, möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt sowie die Mitbenutzung des Bades gewährleistet. Unterkunft und Verpflegung sind frei.

Kann ich die Kosten mit der Pflege-/Krankenversicherung abrechnen?

Leider sind Pflegekräfte aus Osteuropa in Deutschland nicht als Leistungserbringer zugelassen und somit eine Abrechnung als „Pflegesachleistung“ nicht möglich. Die Leistung wird einer Pflege durch Angehörige gleichgestellt und sie können „Pflegegeld“ beantragen über dessen Verwendung Sie frei entscheiden können. Der Pflegegeldsatz beträgt maximal 40% der „Pflegesachleistung“. Das Pflegegeld beträgt entsprechend der Pflegestufe.

Sie können auch Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.

Wer ist zuständig für die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben?

Das Pflegepersonal ist im Herkunftsland der Agentur sozialversicherungspflichtig beschäftigt ooder in Deutschland sozialversichert. Nicht Sie, sondern die ausländische Agentur ist der Arbeitgeber und trägt alle gesetzmäßigen Abgaben (Steuern, Versicherungen, Sozialabgaben). Es ensteht ein direktes Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur. Somit ersparen Sie sich aufwendige Bürokratie und Behördengänge.

Welche Tätigkeiten dürfen die Pflegerinnen nicht ausführen?

Medizinische Behandlungspflege dürfen von osteuropäischen Pflegerinnen nicht übernommen werden, auch nicht, wenn Sie z.B. über eine Ausbildung als Krankenschwester verfügen. Ein ambulanter Pflegedienst kann die medizinische Versorgung übernehmen und die Leistungen direkt mit der Pflegekasser abrechnen. Falls Sie bereits Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, ist es sinnvoll, dies weiterhin zu tun. Pflege zu Hause 24 Stunden bietet eine sinnvolle Ergänzung zu den ambulanten Pflegediensten.

Was passiert, wenn eine Betreuerin krank wird oder ausfällt?

Alle Mitarbeiterinnen sind krankenversichert und verfügen über eine europäische Krankenversicherungsakte, mit der sie auch in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen können. Aollte eine Betreuerin wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen ausfallen, wird schnellstmöglich eine Ersatzkraft organisiert. sodass eine fortlaufende Betreuung gewährleistet wird.

Welche sind die Kündigungsfristen?

Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Was passiert wenn die zu betreuende Person in Krankenhaus muss?

Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt des Patienten, kann nach dem 7. Tag der Einweisung, eine Pflegeunterbrechung vereinbart werden.

Interessante Informationen

Mindestlohn von 12,00€/Stunde ab 01.11.2022 auch für ausländische Arbeitnehmer verbindlich!

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB X1) aktuell

Pflegegrad Pflegegeldbeitrag
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 316,00€
Pflegegrad 3 545,00€
Pflegegrad 4 728,00€
Pflegegrad 5 901,00€

Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegegeld:

Pflegegeld erhalten Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder von 24 Stunden Haushaltshilfen / Betreuerinnen die bei ausländischen Agenturen beschäftigt sind, betreut werden.

Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.

Es besteht auch die Möglichkeit, Sachleistungen (z.B. ambulanter Pflegedienst) und Pflegegeld zu kombinieren.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie allgemeine Fragen oder wünschen ein direktes Beratungsgespräch? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden und schnellstmöglich bei Ihnen.

0911 - 48 64 358

Findelwiesenstraße 31, 90478 Nürnberg