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Häufige Fragen
Wir möchten, dass Sie bestmöglich informiert sind und stellen Ihnen schon im Vorfeld die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen.
Ist diese Dienstleistung legal?
Ja, Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit dürfen Dienstleistungsunternehmen aus osteuropäischen EU-Ländern Aufträge in Deutschland annehmen und ausführen. Alle von uns vermittelten Arbeitskräfte sind in Ihrem Herkunftsland sozialversichert beschäftigt und erhalten den Sozialversicherungsschein A1, der die Ordnungsgemäße Anmeldung bescheinigt. Alternativ sind die Arbeitskräfte in Deutschland sozialversichert.
Wie gut sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?
Die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte reichen von einfachen bis zu sehr guten Sprachkenntnissen und werden von der Agentur in einem halbstündigen Interview überprüft. Wir vermitteln, aufgrund des Fragebogens, eine Pflegekraft, die über die von Ihnen gewünschten Sprachkenntnissen verfügt.
Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld über Telefon oder Skype, direkt mit der Bewerberin zu sprechen! Sie haben somit die Gelegenheit, sich persönlich von den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen zu überzeugen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.
Handelt es sich wirklich um eine 24 Stunden Betreuung?
Ihre Haushaltshilfe / Betreuerin wohnt in Ihrem Haushalt und ist für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen. Natürlich kann niemand 24 Stunden arbeiten, auch Ihre Betreuerin braucht Ruhezeiten und Freizeit. Dies wird im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften mit Ihnen vereinbart.
Welche Anforderungen an die Unterkunft der Pflegekraft werden gestellt?
Die Haushaltshilfe / Pflegekraft wohnt in der Regel im Haushalt der zu betreuenden Person/en. Es wird ein separates, möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt sowie die Mitbenutzung des Bades gewährleistet. Unterkunft und Verpflegung sind frei.
Kann ich die Kosten mit der Pflege-/Krankenversicherung abrechnen?
Leider sind Pflegekräfte aus Osteuropa in Deutschland nicht als Leistungserbringer zugelassen und somit eine Abrechnung als „Pflegesachleistung“ nicht möglich. Die Leistung wird einer Pflege durch Angehörige gleichgestellt und sie können „Pflegegeld“ beantragen über dessen Verwendung Sie frei entscheiden können. Der Pflegegeldsatz beträgt maximal 40% der „Pflegesachleistung“. Das Pflegegeld beträgt entsprechend der Pflegestufe.
Sie können auch Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.
Wer ist zuständig für die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben?
Das Pflegepersonal ist im Herkunftsland der Agentur sozialversicherungspflichtig beschäftigt ooder in Deutschland sozialversichert. Nicht Sie, sondern die ausländische Agentur ist der Arbeitgeber und trägt alle gesetzmäßigen Abgaben (Steuern, Versicherungen, Sozialabgaben). Es ensteht ein direktes Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur. Somit ersparen Sie sich aufwendige Bürokratie und Behördengänge.
Welche Tätigkeiten dürfen die Pflegerinnen nicht ausführen?
Medizinische Behandlungspflege dürfen von osteuropäischen Pflegerinnen nicht übernommen werden, auch nicht, wenn Sie z.B. über eine Ausbildung als Krankenschwester verfügen. Ein ambulanter Pflegedienst kann die medizinische Versorgung übernehmen und die Leistungen direkt mit der Pflegekasser abrechnen. Falls Sie bereits Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, ist es sinnvoll, dies weiterhin zu tun. Pflege zu Hause 24 Stunden bietet eine sinnvolle Ergänzung zu den ambulanten Pflegediensten.
Was passiert, wenn eine Betreuerin krank wird oder ausfällt?
Alle Mitarbeiterinnen sind krankenversichert und verfügen über eine europäische Krankenversicherungsakte, mit der sie auch in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen können. Aollte eine Betreuerin wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen ausfallen, wird schnellstmöglich eine Ersatzkraft organisiert. sodass eine fortlaufende Betreuung gewährleistet wird.
Welche sind die Kündigungsfristen?
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Was passiert wenn die zu betreuende Person in Krankenhaus muss?
Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt des Patienten, kann nach dem 7. Tag der Einweisung, eine Pflegeunterbrechung vereinbart werden.