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Rechtliche Grundlagen für die 24 Stunden Betreuung

Die rechtliche Grundlage für die Entsendung von osteuropäischen Arbeitskräften ist die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit ist es möglich, dass osteuropäische Dienstleistungsunternehmen, ganz legal, Aufträge in Deutschland annehmen und ausführen können.

Es bestehen 2 Möglichkeiten zur Sozialversicherung:

  1. Das Pflegepersonal ist im Herkunftsland der Agentur sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die ausländische Agentur ist der Arbeitgeber und trägt alle gesetzmäßigen Abgaben (Steuern, Versicherungen, Sozialabgaben). Es ensteht ein Beschäftigungsverhältnis mit der deutschen Familie direkt mit der ausländischen Agentur. Jede Pflegekraft kommt mit dem Formular A1 (früher E 101) was ihre legale Anstellung im Herkunftsland bestätigt und die Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  2. Die Betreuungskräfte sind über das deutsche Sozialversicherungssystem versichert. In diesem Fall benötigt man kein A 1 Formular. Die Betreuungskräfte verfügen über eine deutsche Kranken- und Rentenversicherung., wie all die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer in Deutschland und bekommen dementsprechend eine deutsche Krankenversicherungskarte.

    Seit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn, auch für Arbeitskräfte die über ausländische Firmen in Deutschland Dienstleistungen erbringen, verbindlich. Natürlich wird der gesetzliche Mindestlohn, auch bei der Entlohnung unserer Betreuungskräfte berücksichtigt!

In wenigen Schritten zu Ihrer Betreuung/Haushaltshilfe.

  • In einem persönlichen Gespräch werden der konkrete Bedarf und die Anforderungen an das personal festgestellt und wir informieren Sie über die bestehenden Möglichkeiten. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei. Sie beauftragen uns mit der Suche einer geeigneten Haushaltshilfe/Pflegekraft und schließen einen entsprechenden Vermittlungsvertrag ab.
  • Wir kontaktieren unsere Kooperationspartner, suchen anhand Ihrer Angaben entsprechendes Personal und schlagen Ihnen passende Betreuungskräfte vor. Mit jedem Personalvorschlag erhalten Sie einen Personalbogen mit Lichtbild, Alter, Sprachkenntnissen und Erfahrung der Bewerberin sowie die genauen Kosten. Es wird darauf geachtet, dass die Haushaltshilfe/Pflegekraft, Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld über Telefon oder Skype direkt mit der Bewerberin zu sprechen! Sie haben somit die Gelegenheit, sich persönlich von den Sprachkenntnissen der Bewerberinnen zu überzeugen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.
  • Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Pflegekräfte, nennen den gewünschten Anreisetermin und unterschreiben den Dienstleistungsvertrag.
  • Wir organisieren die Anreise der Haushaltshilfe /Betreuerin zu Ihrem Wunschtermin und erledigen für Sie sämtliche Formatlitäten. Die Betreuerin beginnt mit ihrer Tätigkeit bei Ihnen.

Selbstverständlich bleiben wir während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner und sorgen für einen reibungslosen Ablauf, Ersatzkraft im Falle von Krankheit / Ausfall, Urlaubsvertretung usw.